Informationen zur Heizungsförderung
Am 29.12.2023 wurde die reformierte Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die neue Förderung wird stufenweise im Jahr 2024 starten. Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen , können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen. Dafür steht ein Zuschuss sowie zusätzlich ein zinsgünstiger Ergänzungskredit für energetische Einzelmaßnahmen zur Verfügung. Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich.
Informationen zur Antragstellung
Für weitere Antragstellergruppen
wird die Beantragung im weiteren Verlauf des Jahres 2024 möglich sein.
Die bestehenden Förderungen zu energetischen Sanierungsmaßnahmen sowie Komplettsanierungen zum Effizienzhaus bleiben erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
sh. Button BMWK